Die schriftliche Schätzung
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine Notiz mit den vorgesehenen Schritten und der entsprechenden Kostenspanne. Wird das Dossier aufwendiger, melden wir uns, bevor zusätzliche Kosten entstehen.
Honorare
Wer nicht weiss, was er bezahlt, ruft irgendwann nicht mehr an. Wir nennen die Zahlen lieber am Anfang, auch wenn sie zum Nachdenken bringen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Erstgespräch (45 Minuten) Vor Ort zu bezahlen. Ohne Ihre schriftliche Zustimmung folgt nichts weiter. | CHF 200.– |
| Stundenansatz, Mitarbeitende Recherchen, Redaktion, Korrespondenz. | CHF 280.– |
| Stundenansatz, Partner Verhandlungen, Vergleiche, komplexe Dossiers. | CHF 380.– |
| Prüfung eines Arbeitszeugnisses Pauschale: Durchsicht, Korrekturvorschlag und Schreiben an den Arbeitgeber. | CHF 450.– |
| Begründete Mahnung Pauschale: Telefongespräch, Redaktion und Versand. | CHF 350.– |
| Vollständige Scheidungsvereinbarung Pauschale: Redaktion, Nebenfolgen und Einreichung beim Gericht. | ab CHF 2 400.– |
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine Notiz mit den vorgesehenen Schritten und der entsprechenden Kostenspanne. Wird das Dossier aufwendiger, melden wir uns, bevor zusätzliche Kosten entstehen.
Für ein Verfahren verlangen wir einen Vorschuss, in der Regel von CHF 2 000.– bis CHF 5 000.–, der an das Schlusshonorar angerechnet wird. Ein allfälliger Saldo wird Ihnen beim Abschluss zurückerstattet.
Falls Sie eine haben, bringen Sie die Police zum Erstgespräch mit. Wir klären die Kostengutsprache direkt mit dem Versicherer, ohne dass Sie vermitteln müssen.
Reichen Ihre Mittel nicht aus und ist die Sache nicht aussichtslos, bevorschusst der Staat die Kosten. Wir bereiten das Gesuch mit Ihnen vor und sagen Ihnen offen, ob es Aussicht auf Erfolg hat.
Schildern Sie Ihre Lage in wenigen Zeilen. Wir antworten innert 24 Arbeitsstunden und sagen Ihnen offen, ob ein Vorgehen sinnvoll ist.