Honorare

Honorare

Wer nicht weiss, was er bezahlt, ruft irgendwann nicht mehr an. Wir nennen die Zahlen lieber am Anfang, auch wenn sie zum Nachdenken bringen.

Richtansätze

Richtwerte ohne MWST von 8,1 %, gültig ab Januar 2026.
LeistungBetrag
Erstgespräch (45 Minuten) Vor Ort zu bezahlen. Ohne Ihre schriftliche Zustimmung folgt nichts weiter.CHF 200.–
Stundenansatz, Mitarbeitende Recherchen, Redaktion, Korrespondenz.CHF 280.–
Stundenansatz, Partner Verhandlungen, Vergleiche, komplexe Dossiers.CHF 380.–
Prüfung eines Arbeitszeugnisses Pauschale: Durchsicht, Korrekturvorschlag und Schreiben an den Arbeitgeber.CHF 450.–
Begründete Mahnung Pauschale: Telefongespräch, Redaktion und Versand.CHF 350.–
Vollständige Scheidungsvereinbarung Pauschale: Redaktion, Nebenfolgen und Einreichung beim Gericht.ab CHF 2 400.–

Die schriftliche Schätzung

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine Notiz mit den vorgesehenen Schritten und der entsprechenden Kostenspanne. Wird das Dossier aufwendiger, melden wir uns, bevor zusätzliche Kosten entstehen.

Der Kostenvorschuss

Für ein Verfahren verlangen wir einen Vorschuss, in der Regel von CHF 2 000.– bis CHF 5 000.–, der an das Schlusshonorar angerechnet wird. Ein allfälliger Saldo wird Ihnen beim Abschluss zurückerstattet.

Die Rechtsschutzversicherung

Falls Sie eine haben, bringen Sie die Police zum Erstgespräch mit. Wir klären die Kostengutsprache direkt mit dem Versicherer, ohne dass Sie vermitteln müssen.

Die unentgeltliche Rechtspflege

Reichen Ihre Mittel nicht aus und ist die Sache nicht aussichtslos, bevorschusst der Staat die Kosten. Wir bereiten das Gesuch mit Ihnen vor und sagen Ihnen offen, ob es Aussicht auf Erfolg hat.

Fragen zur Rechnungsstellung

Ist das Erstgespräch wirklich unverbindlich?
Ja. Sie bezahlen die 45 Minuten, gehen mit einer klaren Antwort und einer schriftlichen Schätzung nach Hause und entscheiden danach. Ein Teil unserer Gespräche endet mit dem Rat, nichts zu unternehmen.
Verrechnen Sie Telefonate und E-Mails?
Kurze Kontakte zu einem laufenden Dossier sind im Honorar enthalten. Nur Telefongespräche von mehr als einer Viertelstunde werden nach Aufwand erfasst und erscheinen auf der detaillierten Rechnung.
Kann ich in Raten bezahlen?
Ja, für Dossiers über mehrere Monate lässt sich von Beginn weg ein Zahlungsplan vereinbaren. Besser man spricht beim Erstgespräch darüber als beim Erhalt der Rechnung.
Was passiert, wenn ich den Prozess gewinne?
Die unterliegende Partei wird grundsätzlich zu einer Parteientschädigung verurteilt, die einen Teil Ihrer Anwaltskosten deckt. In der Praxis reicht sie selten für die ganze Rechnung und ist nie garantiert.

Kontakt aufnehmen

Schildern Sie Ihre Lage in wenigen Zeilen. Wir antworten innert 24 Arbeitsstunden und sagen Ihnen offen, ob ein Vorgehen sinnvoll ist.

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