Familienrecht

Eine Trennung lässt sich selten unter Zeitdruck gut regeln. Wir suchen zuerst die Einigung und bereiten den Prozess nur vor, wenn er unvermeidlich wird.

Wichtig, bevor Sie ausziehen

Wer die eheliche Wohnung ohne schriftliche Vereinbarung oder gerichtlichen Entscheid verlässt, schwächt seine Position bei Obhut und Wohnungszuteilung. Rufen Sie uns an, bevor Sie packen, nicht danach.

Was wir am häufigsten bearbeiten

  • Scheidung auf gemeinsames Begehren mit Vereinbarung über alle Nebenfolgen.
  • Eheschutzmassnahmen, wenn die Trennung konfliktbeladen verläuft.
  • Alternierende Obhut, Besuchsrecht und Wegzug eines Elternteils mit dem Kind.
  • Berechnung und Abänderung der Unterhaltsbeiträge für Kind und Ehegatten.
  • Güterrechtliche Auseinandersetzung und Teilung der Vorsorgeguthaben.

Wie wir vorgehen

  1. Die Zahlen verstehen

    Wir erstellen die Budgets beider Haushalte nach der vom Bundesgericht angewandten Methode des erweiterten Existenzminimums. Dieses Raster entscheidet, nicht das Bauchgefühl.

  2. Die Vereinbarung suchen

    Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren kostet einen Bruchteil eines streitigen Verfahrens und ist in wenigen Monaten erledigt. Wir verfassen die Vereinbarung und erklären sie Zeile für Zeile.

  3. Das Kind aus dem Konflikt halten

    Wir verzichten auf unnötig harte Eingaben. Was während des Verfahrens geschrieben wird, liest man Jahre später wieder, oft die Kinder selbst.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Scheidung im Kanton Waadt?
Auf gemeinsames Begehren mit vollständiger Vereinbarung dauert es drei bis sechs Monate von der Einreichung bis zum Urteil. Bei Uneinigkeit über Obhut oder Unterhalt ist ein Verfahren von zwei bis drei Jahren keine Seltenheit.
Wir waren nicht verheiratet: Habe ich Ansprüche?
Zwischen Konkubinatspartnern besteht kein Unterhaltsanspruch, das Kind hat ihn jedoch unter denselben Voraussetzungen wie das Kind eines Ehepaars. Gemeinsam erworbene Güter werden nach den Regeln der einfachen Gesellschaft geteilt, was den Nachweis voraussetzt, wer was bezahlt hat.