Familienrecht
Eine Trennung lässt sich selten unter Zeitdruck gut regeln. Wir suchen zuerst die Einigung und bereiten den Prozess nur vor, wenn er unvermeidlich wird.
Wer die eheliche Wohnung ohne schriftliche Vereinbarung oder gerichtlichen Entscheid verlässt, schwächt seine Position bei Obhut und Wohnungszuteilung. Rufen Sie uns an, bevor Sie packen, nicht danach.
Was wir am häufigsten bearbeiten
- Scheidung auf gemeinsames Begehren mit Vereinbarung über alle Nebenfolgen.
- Eheschutzmassnahmen, wenn die Trennung konfliktbeladen verläuft.
- Alternierende Obhut, Besuchsrecht und Wegzug eines Elternteils mit dem Kind.
- Berechnung und Abänderung der Unterhaltsbeiträge für Kind und Ehegatten.
- Güterrechtliche Auseinandersetzung und Teilung der Vorsorgeguthaben.
Wie wir vorgehen
Die Zahlen verstehen
Wir erstellen die Budgets beider Haushalte nach der vom Bundesgericht angewandten Methode des erweiterten Existenzminimums. Dieses Raster entscheidet, nicht das Bauchgefühl.
Die Vereinbarung suchen
Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren kostet einen Bruchteil eines streitigen Verfahrens und ist in wenigen Monaten erledigt. Wir verfassen die Vereinbarung und erklären sie Zeile für Zeile.
Das Kind aus dem Konflikt halten
Wir verzichten auf unnötig harte Eingaben. Was während des Verfahrens geschrieben wird, liest man Jahre später wieder, oft die Kinder selbst.