Im Anwaltsregister des Kantons Waadt eingetragen

Ihre Lage, erklärt in einer Sprache, die Sie verstehen.

Allgemeine Anwaltskanzlei in Lausanne, fünf Rechtsgebiete, zwei Partner, die selbst empfangen. Erstgespräch von 45 Minuten für CHF 200.–, ohne Verpflichtung für das Weitere.

Seit 2011 in LausanneAntwort innert 24 h an ArbeitstagenFR / DE / EN und Italienisch

Die drei Fragen, die uns am Telefon gestellt werden

01Bearbeiten Sie mein Problem?

Arbeit, Familie, Gesellschaften, Strafsachen und Miete. Fällt Ihr Fall in ein Gebiet, das wir nicht bearbeiten, nennen wir Ihnen noch am selben Tag eine Kollegin oder einen Kollegen.

Die fünf Rechtsgebiete ansehen
02Was wird mich das kosten?

CHF 200.– für das Erstgespräch von 45 Minuten. Danach CHF 280.– bis CHF 380.– pro Stunde, mit schriftlicher Kostenschätzung vor jedem Schritt.

Honorare im Detail
03Wann kann ich zu Ihnen kommen?

Wir antworten innert 24 Arbeitsstunden. Ein Termin findet in der Regel innert fünf Tagen statt, schneller, wenn eine Frist läuft.

Termin anfragen

Rechtsgebiete

Fünf Gebiete, gründlich bearbeitet

Wir ziehen fünf sicher beherrschte Gebiete einer Liste mit zwanzig Spezialgebieten vor. Jedes hat seine eigene Seite, mit den häufigsten Fällen und den Fristen, die man nicht verpassen darf.

01

Arbeitsrecht

Kündigung, Arbeitszeugnis, Überstunden, Mobbing.

Arbeitsrecht

02

Familienrecht

Trennung, Scheidung, Obhut, Unterhaltsbeiträge.

Familienrecht

03

Gesellschaftsrecht

Gründung, Aktionärbindungsvertrag, Verträge, Unternehmensverkauf.

Gesellschaftsrecht

04

Strafrecht

Einvernahme, Strafbefehl, Verteidigung, Opfer von Straftaten.

Strafrecht

05

Mietrecht

Kündigung, Mietzinserhöhung, Mängel, Nebenkostenabrechnung.

Mietrecht

Werkzeug

Prüfen Sie zuerst Ihre Frist

Im Schweizer Recht gehen die meisten Verfahren aus Zeitmangel verloren, nicht aus Mangel an Argumenten. Geben Sie das Empfangsdatum des Schreibens an: Wir sagen Ihnen, bis wann Sie handeln können.

Alle Rechtsgebiete

Richtwert, berechnet ab dem von Ihnen angegebenen Empfangsdatum. Einzelne Fristen stehen während der Gerichtsferien still oder laufen anders. Lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Das Team

Sie wissen vorher, wer Sie vertritt

Zwei Partner, zwei Mitarbeitende und ein Sekretariat. Wer Sie beim Erstgespräch empfängt, führt auch Ihr Dossier.

CB

Partnerin

Me Camille Bertholet

Arbeitsrecht · Gesellschaftsrecht

Camille Bertholet plädierte sechs Jahre lang vor dem Arbeitsgericht, bevor sie die Kanzlei mit Julien Nussbaumer gründete. Heute berät sie ebenso viele KMU wie entlassene Kaderleute, was ihr eine recht genaue Vorstellung davon gibt, was jede Seite zu akzeptieren bereit ist. Sie unterrichtet Arbeitsrecht an einer höheren Handelsschule.

JN

Partner

Me Julien Nussbaumer

Familienrecht · Strafrecht

Julien Nussbaumer teilt seine Tätigkeit zwischen Trennungen und Strafrecht auf. Er war acht Jahre lang amtlicher Verteidiger und nimmt solche Mandate weiterhin an. Im Familienrecht sucht er die Vereinbarung, wann immer sie möglich ist, und bereitet den Prozess ohne Zögern vor, wenn sie es nicht ist.

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Honorare

Der Preis steht vorher fest, nicht nachher

Wir erstellen bereits beim Erstgespräch eine schriftliche Schätzung und melden uns, bevor ein Dossier aufwendiger wird als geplant.

  • Erstgespräch von 45 Minuten: CHF 200.– inkl. MWST, vor Ort zu bezahlen.
  • Stundenansatz von CHF 280.– bis CHF 380.–, je nach Komplexität und Anwalt.
  • Pauschalen für gängige Schritte: Schreiben, Arbeitszeugnis, Vereinbarung.
Honorare im Detail

Beiträge

Was wir oft erklären

Drei bis vier Analysen pro Jahr, geschrieben für Menschen ohne juristische Ausbildung. Sie beantworten die Fragen, die in Besprechungen am häufigsten wiederkehren.

Kündigung anfechten: die zwei Fristen, die alles entscheiden

Eine missbräuchliche Kündigung ficht man nicht an, wenn man bereit ist, sondern wenn das Gesetz es erlaubt. Zwei Daten sind ab Erhalt des Schreibens zu notieren.

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Mietzinserhöhung: was sie nichtig macht, und Ihre dreissig Tage

Eine Mietzinserhöhung untersteht strengen Formvorschriften. Ein fehlendes Formular genügt, um sie zu Fall zu bringen, sofern Sie rechtzeitig reagieren.

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Scheidungsvereinbarung: was das Gericht wirklich prüft

Eine Einigung zwischen Ehegatten genügt nicht: Das Gericht muss sie genehmigen. Diese drei Punkte prüft es am genauesten.

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Kontakt aufnehmen

Ein erster Anruf verpflichtet zu nichts

Schildern Sie uns Ihre Lage in wenigen Zeilen. Wir sagen Ihnen, ob wir helfen können, welche Schritte nötig sind und was diese kosten.

Adresse
Rue du Grand-Chêne 8
1003 Lausanne
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Öffnungszeiten des Sekretariats
Montag – Donnerstag: 08.30 – 12.00 und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag: 08.30 – 12.00 und 13.30 – 16.30 Uhr

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