Mietrecht
Fast alle Mietstreitigkeiten laufen zuerst über die Schlichtungsbehörde. Gut vorbereitet, erledigt diese Verhandlung die Sache oft.
Eine Kündigung, eine Mietzinserhöhung oder eine Vertragsänderung ist innert 30 Tagen ab Empfang bei der Schlichtungsbehörde des Bezirks anzufechten. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Massnahme.
Was wir am häufigsten bearbeiten
- Anfechtung einer Kündigung und Gesuch um Erstreckung des Mietverhältnisses.
- Mietzinserhöhung auf amtlichem Formular oder Senkungsbegehren nach einem tieferen Referenzzinssatz.
- Mängel am Mietobjekt: Feuchtigkeit, Heizung, Lärm, Mietzinsherabsetzung.
- Anfechtbare Nebenkostenabrechnung und zu Unrecht verrechnete Nebenkosten.
- Rückgabe der Wohnung, Abnahmeprotokoll und Zurückbehalten der Kaution.
Wie wir vorgehen
Die Form prüfen
Eine Kündigung oder Erhöhung auf einem nicht konformen Formular ist nichtig. Das prüfen wir zuerst, und oft genügt es bereits.
Die Schlichtung vorbereiten
Wir stellen die nötigen Unterlagen zusammen und beziffern, was vertretbar ist. Viele Dossiers enden mit einer an der Verhandlung unterzeichneten Einigung.
Vor das Mietgericht ziehen
Scheitert die Schlichtung, führen wir das Verfahren vor dem Mietgericht weiter. Bei Wohnraummiete bleibt es kostenlos.
Häufige Fragen
Darf meine Vermieterschaft den Mietzins jederzeit erhöhen?
Was kostet ein Verfahren vor dem Mietgericht?
Werkzeug
Prüfen Sie zuerst Ihre Frist
Im Schweizer Recht gehen die meisten Verfahren aus Zeitmangel verloren, nicht aus Mangel an Argumenten. Geben Sie das Empfangsdatum des Schreibens an: Wir sagen Ihnen, bis wann Sie handeln können.
Richtwert, berechnet ab dem von Ihnen angegebenen Empfangsdatum. Einzelne Fristen stehen während der Gerichtsferien still oder laufen anders. Lassen Sie Ihren Fall prüfen.