Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmende ebenso wie Arbeitgeber, aber nie beide in derselben Sache.

Frist nicht verpassen

Gegen eine missbräuchliche Kündigung muss vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erhoben werden; die Klage ist danach innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses einzureichen. Eine vergessene Einsprache schliesst die Tür endgültig.

Was wir am häufigsten bearbeiten

  • Kündigung, die Sie für missbräuchlich halten, oder Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit.
  • Unvollständiges, verspätetes oder in Codes verfasstes Arbeitszeugnis.
  • Beim Austritt nicht ausbezahlte Überstunden, Ferien und Feiertage.
  • Psychische oder sexuelle Belästigung und Schutzpflicht des Arbeitgebers.
  • Erstellen und Prüfen von Arbeitsverträgen, Personalreglementen und Konkurrenzverboten.

Wie wir vorgehen

  1. Eine ehrliche Auslegeordnung

    Wir lesen den Vertrag, die Abrechnungen und den Mailverkehr und sagen Ihnen dann, ob sich ein Vorgehen lohnt. Manchmal raten wir von einem Verfahren ab.

  2. Zuerst verhandeln

    Die meisten Dossiers enden mit einer Aufhebungsvereinbarung, schneller und günstiger als ein Prozess. Wir beziffern die Einigung, bevor wir sie vorschlagen.

  3. Vor Gericht, wenn es sein muss

    Vor dem Arbeitsgericht ist das Verfahren bis zu einem Streitwert von CHF 30 000.– kostenlos. Wir begleiten Sie an jede Verhandlung.

Häufige Fragen

Darf mein Arbeitgeber mir während einer Krankschreibung kündigen?
Nein, während einer Sperrfrist, die von Ihren Dienstjahren abhängt: 30 Tage im ersten Jahr, 90 Tage vom zweiten bis zum fünften, danach 180 Tage. Eine in dieser Zeit ausgesprochene Kündigung ist nichtig, und man muss rasch reagieren, um dies feststellen zu lassen.
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Kündigung missbräuchlich ist?
Das Gericht kann bis zu sechs Monatslöhne zusprechen. In der Praxis liegen die im Kanton zugesprochenen Beträge meist zwischen zwei und vier Monatslöhnen, je nach Dienstalter und Schwere des Vorgehens.

Werkzeug

Prüfen Sie zuerst Ihre Frist

Im Schweizer Recht gehen die meisten Verfahren aus Zeitmangel verloren, nicht aus Mangel an Argumenten. Geben Sie das Empfangsdatum des Schreibens an: Wir sagen Ihnen, bis wann Sie handeln können.

Richtwert, berechnet ab dem von Ihnen angegebenen Empfangsdatum. Einzelne Fristen stehen während der Gerichtsferien still oder laufen anders. Lassen Sie Ihren Fall prüfen.